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Nachgefragt: Was gibt es Neues zu EPSAS?

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Unser Newsletter 01/2017 enthielt bereits einen Beitrag zum Thema EPSAS, d.h. zu den European Public Sector Accounting Standards, also den Europäischen Rechnungslegungsstandards. Zum aktuellen Sachstand hat StB Alfred Hegele das folgende Interview mit unserem Kooperationspartner Dr. Diringer geführt.

KST: Herr Dr. Diringer, gibt es etwas Neues zum Thema EPSAS zu berichten?

Ja, in der Tat gibt es „brand-aktuelle“ Neuigkeiten. Am 16. März 2018 fand in Rostock eine große EPSAS-Tagung statt. Ich vermute, die letzte bedeutende Konferenz in Deutschland vor der Einführung der EPSAS.

KST: Warum an der Universität in Rostock?

Weil sie eine von fünf europäischen Universitäten ist, die gerade gemeinsam ein von der EU gefördertes Projekt zum „Rechnungswesen im öffentlichen Sektor“ durchführt.

KST: Weshalb halten sie die Tagung für so „bedeutend“?

Aus zwei Gründen: Erstens wegen der Aussagen und zweitens wegen der Redner. Drei der Referenten will ich besonders herausstellen:

Interessante Informationen – gewissermaßen aus erster Hand - gab es von Dr. Makaronidis, dem Projektleiter bei der EU für die Entwicklung und die Einführung der EPSAS. Die EU bearbeitet das Thema EPSAS natürlich nicht selbst, sondern wird dabei von einer der fünf weltweit größten Beratungs- und Prüfungsgesellschaften, nämlich von Ernst & Young, unterstützt. Von EY war ebenfalls der EPSAS-Projektleiter selbst in Rostock, WP Müller- Marques Berger, eine global vernetze Koryphäe auf dem Gebiet der IPSAS (Inernational Public Sector Accounting Standards, d.h. der Internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor). Die deutsche Kritik an EPSAS wurde von Dr. Nowak, Direktor des 3. Senats des Hessischen Rechnungshofes, vorgebracht. Er bekennt sich aber ausdrücklich zur Doppik. Und das einzige Bundesland mit Doppikerfahrung ist eben Hessen.

KST: Könnten sie auf die wesentlichen Aussagen eingehen?

Kurz zusammengefasst kann man folgendes sagen:

  • Noch heuer wird es ein EPSAS Rahmenkonzept geben .
  • Über die Rechtsgrundlage für EPSAS sollte man sich nicht den Kopf zerbrechen. 
  • EPSAS werden sehr stark an IPSAS angelehnt sein.
  • Ab 2020 sollten Einheiten freiwillig IPSAS anwenden.
  • Wahrscheinlich sind EPSAS ab 2025 verbindlich anzuwenden.
  • Es wird Erleichterungen für kleine Kommunen geben.

KST: Gibt es noch weitere interessante Aspekte?

Ja. Nach einer aktuellen Studie, die Prof. Hilgers von der Uni Linz vorstellte, kann man europaweit nicht davon sprechen, dass EPSAS abgelehnt werden.

KST: Was sagt der kommunale Spitzenverband zu EPSAS?

Mitte letzten Jahres wusste der Direktor des BGT (Bayerischer Gemeindetag) noch nichts Genaueres und ihm war auch unklar, ob man dazu Doppik braucht. Der BGT sieht in EPSAS ein Fortbildungsproblem – allerdings mit „hoher Sprengkraft“ (!) -, das die Bayerische Verwaltungsschule lösen wird (nachzulesen in BGT, Nr. 8/2017, S. 261).

KST: Was sagen Sie dazu?

Darf ich eine Gegenfrage stellen? Was würden Sie von ihrem Arzt halten, der ihren komplizierten Knochenbruch mit einem Aspirin behandelt?

KST: Danke für das Interview.


LB Dipl.-Kfm. Dr. Franz Diringer ist Inhaber der inkom GmH – Institut für Kommunalmangement mit Sitz in Regensburg.

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