Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Startseite
Erstgespräch
Mobile Version
Kanzleimarketing
☎
0 82 91/18 917-10
Kommunale Steuerberatung
Leistungen
Rundschreiben
Seminare
Über uns
Das sind wir
Ansprechpartner
KST Steuerberatungsgesellschaft mbH
Standort
Unverbindliches Erstgespräch
Kooperationen / Karriere
Rundschreiben
Sie sind hier:
Startseite
»
Rundschreiben
Hier finden Sie unsere Rundschreiben an die Kommunen.
Rundschreiben 01/2023
Download
Vorwort zum Rundschreiben 01/2023
… Wunder gibt es immer wieder… sang im Kalenderjahr 1970 Katja Ebstein. Wunder gibt es auch im Kalenderjahr 2022. Die Anwendung des § 2b UStG wurde um 2 Jahre, bis zum 31.12.2024 verlängert.
Kommunale 2023
Wir sind wieder dabei. Die KOMMUNALE ist vom 18.10.-19.10.2023 im Messezentrum in Nürnberg.
Umsätze des Elternbeirats
oder kleine Dinge ganz Groß. So war es jedenfalls bei vielen Besprechungen ein Dauerthema im Kj. 2022. Gottseidank hat sich das Landesamt für Steuern mit der Verfügung vom 08.01.2021 großzügig dem Thema angenommen. Aus Platzgründen geben wir nur einen Teilauszug aus der Verfügung wieder:
Verpachtungsbetriebe am Beispiel einer Gastwirtschaft
Wiederholungstäter oder Klassiker könnte man sagen, da wir bereits in einer früheren Ausgabe den Bericht in leicht geänderter Version abgedruckt haben.
Rundschreiben 01/2021
Download
Vorwort zum Rundschreiben 01/2021
durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde den juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Anwendung des § 2b UStG eine kleine Verschnaufpause ermöglicht, die genutzt werden sollte.
Raumüberlassung für Corona-Impfzentren
Neben der bevorstehenden Umstellung auf § 2b UStG wurde es in diesen pandemiegeprägten Zeiten auch zur Aufgabe der öffentlichen Hand, sich an der Bekämpfung von Corona mit den ihr zur Verfügung stehen-den Mitteln zu beteiligen. Der plötzlich entstandene Bedarf an geeigneten Räumlichkeiten für Impfzentren trifft dabei auf die ohnehin derzeit ungenutzten Veranstaltungsräumlichkeiten der Gemeinden.
Vorsteuerabzug bei Kurortgemeinden
Mit seinem Urteil vom 03.08.2017 hat der BFH eine gravierende Änderung des Vorsteuerabzugs bei Kurortgemeinden angestoßen, die letztendlich zum BMF-Schreiben vom 18.01.2021 geführt hat.
Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Der BFH hat bereits mit Urteil vom 07.02.2018, XI R 17/17 entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht vom Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert. Das BMF hat daraufhin erst mit Schreiben vom 04.02.2021 entsprechend mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 reagiert.
Forstwirtschaft
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Vorschrift des § 24 UStG ab dem 01.01.2022 neu geregelt. Der pauschale Steuersatz von 5,5% darf nicht mehr angewandt werden, wenn der Vorjahres-Gesamtumsatz mehr als 600.000,00 Euro pro Unternehmen beträgt.
Rundschreiben 01/2020
Download
Vorwort zum Rundschreiben 01/2020
Die Kommunalwahlen sind vorbei, dafür ist COVID-19 schon längst in Bayern angekommen. Täglich mussten wir uns einschränken, sei es im privaten Bereich durch Ausgangsbeschränkungen, oder in finanzieller Sicht.
KOMMUNALE NÜRNBERG - Rückblick
Die 11. bundesweite Fachmesse fand vom 16.10.-17.10.2019 statt. Es wurden 4.669 Besucher gezählt. Von den 390 Ausstellern waren wir erstmalig mit unserer Steuerberatungsgesellschaft vertreten.
Stand der Gesetzgebung - § 2b UStG
Es scheint so, dass die Hilferufe der Kommunen, trotz der Übergangszeit von 5 Jahren, erhört werden.
Interkommunale Zusammenarbeit
Es musste so kommen, wie es kommen musste. Bereits im vergangenen Kalenderjahr 2019 hat die EU-Kommission Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht, falls die Vorschrift des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG nicht unionskonform den Art. 13 der MwStSystRL umsetzt.
Rundschreiben 01/2019
Download
Vorwort zum Rundschreiben 01/2019
In dieser Ausgabe behandeln wir kurz den § 2b UStG und Fragen zu EPSAS, Verpachtungsbetriebe am Beispiel einer Gastwirtschaft und das Thema Haushaltsscreening
Verpachtungsbetriebe am Beispiel einer Gastwirtschaft
Welche Gemeinde hat sie nicht, die typische Dorfwirtschaft. Früher war das Wirtshaus der Mittelpunkt, das Zentrum einer jeden Ortschaft.
Haushaltsscreening
Seminare und Workshops, die ein wichtiger Bestandteil zur Vorbereitung sind, dürfen nicht hinwegtäuschen, dass sich die Kämmerei mit jeder Einnahme im Haushalt auseinandersetzen muss.
EPSAS – Deutschland hat sich mittlerweile total isoliert!
Auch heute informieren wir Sie, wie bereits in den vorangegangenen Newslettern, über den neuesten Stand zu einem europäischen Haushalts- und Rechnungswesen.
Rundschreiben 01/2018
Download
Vorwort zum Rundschreiben 01/2018
In dieser Ausgabe behandeln wir kurz den § 2b UStG und Fragen zu EPSAS, Dauerverlustbetriebe und Kapitalertragsseteuer und das große Thema Tax Compliance
Nachgefragt: Was gibt es Neues zu EPSAS?
Interview zum Thema EPSAS, d.h. zu den European Public Sector Accounting Standards, also den Europäischen Rechnungslegungsstandards von StB Alfred Hegele mit Dr. Diringer.
Dauerverlustbetriebe und Kapitalertragsteuer
Information von Steuerberater Alfred Hegele zum Thema: Dauerverlustbetriebe und Kapitalertragsteuer.
Tax Compliance
In der Praxis werden des Öfteren Betriebe gewerblicher Art nicht erkannt. Als Beispiel sind hier Verpach-tungsbetriebe zu nennen, da hier bei der Beurteilung, ob ein steuerpflichtiger BgA vorliegt, sich die Umsatz-grenze von 35.000,00 Euro nach dem Umsatz des Pächters richtet.
Rundschreiben 01/2017
Download
Vorwort zum Rundschreiben 01/2017
In dieser Ausgabe behandeln wir kurz den Dauerbrenner § 2b UStG und Fragen zu dauerdefizitären Einrichtungen, die sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung aufdrängen.
Wettlauf mit der Zeit! (§ 2 b UStG)
Grundsätzlich hat jede juristische Person des öffentlichen Rechts die Auswirkungen des § 2b UStG zu prüfen.
Dauerdefizitäre Einrichtung auf dem umsatzsteuerlichen Prüfstand!
Liegt bei der Überlassung einer Sporthalle an Vereine ein Leistungsaustausch vor oder handelt es sich bei den von Vereinen gezahlten Beträgen lediglich um symbolische Entgelte?
Wetten, dass…? von Dipl.-Kfm. Dr. Franz Diringer, inkom GmbH
„Auch wenn im Zeitplan von Eurostat keine Jahreszahlen genannt werden, ist davon auszugehen, dass die Einführung der EPSAS zum Ende des Jahres 2025 abschlossen werden soll."
Rundschreiben vom 22.06.2016
Umsatzsteuer bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, Städte und Gemeinden
Die Neuregelung nach § 2b UStG ist in aller Munde.
Download
Merkblatt Umsatzsteuerliche Neuregelung für die Besteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG
Alle Tätigkeiten einer Kommune außerhalb des Hoheitsbereichs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn keine Befreiung greift, z.B. die Vermietung von Gebäuden.
Download