Haushaltsscreening

Sie wollen wissen, ob wir Ihnen weiterhelfen können?

Haben Sie schon damit begonnen, den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten zu durchforsten?

Seminare und Workshops, die ein wichtiger Bestandteil zur Vorbereitung sind, dürfen nicht hinwegtäuschen, dass sich die Kämmerei mit jeder Einnahme im Haushalt auseinandersetzen muss. Rotabsetzungen sind dabei kritisch zu hinterfragen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) getätigt wurden oder Dienstleistungen ausländischer Unternehmen (Reverse Charge Verfahren) in Anspruch genommen worden sind.

Neben dem Haushalt sind weitere Unterlagen wie Satzungen, Zweckvereinbarungen oder Verträge auf umsatzsteuerliche Auswirkungen zu sichten.

Eine wichtige Rolle spielen dabei Bauinvestitionen, da hier ein Zusammenspiel zwischen Fördermittel und Vorsteuerabzug zu prüfen ist. Nebenbei geht es dabei oft um Summen im sechs- bis siebenstelligen Bereich.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass eine gute Kommunikation über die gemeinsame Vorgehensweise zwischen Kämmerei und Steuerkanzlei sozusagen die halbe Miete ist, um das Haushaltsscreening miteinander erfolgreich durchzuführen.

Dabei geht es meist nicht nur einzig um das Haushaltsscreening, sondern um eine vertrauensvolle zukunftsorientierte Zusammenarbeit, da sich steuerliche Gestaltungsfragen auch für die Zeit nach der Umstellung zum § 2b UStG regelmäßig ergeben werden, und dabei meinen wir nicht nur das Tax Compliance.

Zeitintensiv ist es für beide Seiten allemal, für die Kämmerei im Vorfeld und anschließend für den Steuerberater.

Bei dieser Gelegenheit dürfen wir unsere Kanzlei etwas näher vorstellen.

Die KST Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde als Tochtergesellschaft der Hegele & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Zusmarshausen, Landkreis Augsburg vor ca. 2 Jahren gegründet. Beide Kanzleien beschäftigen zusammen aktuell 30 Mitarbeiter. Als Geschäftsführer fungieren beide Gesellschafter Alfred Hegele und Achim Haider.

In der KST Steuerberatungsgesellschaft mbH betreuen wir steuerlich zur Zeit knapp 100 juristische Personen des öffentlichen Rechts. Diese sind über alle Regierungsbezirke in Bayern verstreut. Trotz der vereinfachten Zusammenarbeit über das Internet ist uns ein persönlicher Kontakt wichtig.

Dabei können wir uns auf einen Erfahrungsschatz unserer Muttergesellschaft stützen, die seit über 50 Jahren auch im kommunalen Bereich erfolgreich tätig ist.

Wir haben bereits im Kj. 2000 mit Erfolg den Vorsteuerabzug für Kommunen erstritten und dabei die Rechtsprechungen des EuGH und BFH angewandt.

Neben der regelmäßigen Erstellung der Steuererklärungen und den Jahresabschlüssen für Kommunen halten wir Vorträge zum Steuerrecht, zuletzt vom Geschäftsführer Alfred Hegele für einen Landkreis in Unterfranken vor ca. 80 Teilnehmer.

Auch durch die langjährige Tätigkeit als Markgemeinderat und Mitglied im Finanz- und Hauptausschuss bzw. im Rechnungsprüfungsausschuss durch Alfred Hegele sind wir mit dem kameralen Haushalt gut vertraut.

Daneben sind viele Investitionen, bedingt durch die infrastrukturellen Entwicklungen eng mit dem Umsatzsteuerrecht verzahnt.

Für Beratungen zum Haushaltsscreening im Rahmen des § 2b UStG oder bei Fragen zur Übernahme der steuerlichen Vertretung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Information finden Sie auf unserer Webseite www.kst-gmbh.de.

Weitere Artikel des Rundschreibens