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Vorwort zum Rundschreiben 01/2020

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

aller guten Dinge sind 3, trotzdem starten wir mit dem Newsletter Nr. 4.

Die Kommunalwahlen sind vorbei, dafür ist COVID-19 schon längst in Bayern angekommen. Täglich mussten wir uns einschränken, sei es im privaten Bereich durch Ausgangsbeschränkungen, oder in finanzieller Sicht.

Vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder wurden vor kurzem massive Lockerungen durch den „Bayern-Plan“ vorgestellt, um wieder etwas Normalität in den Alltag zu bringen.

Viele Verwaltungen haben die Arbeiten im Amt mit einer reduzierten Personalstärke erledigen können, teilweise auch durch Auslagerungen in ein Homeoffice. Dennoch, die Verwaltung der Zukunft wird komplett anders ausgerichtet sein. Das schon manchmal als „Unwort“ gefühlte Schlagwort Digitalisierung findet gerade in der Krise eine ganz andere Bedeutung.

Trotz COVID-19 wurden die Kommunalwahlen in Bayern durchgeführt. Für die im Amt bestätigten Bürgermeister und für die neuen Amtsträger gilt es, vorrangig mit der Krise umzugehen.

Auch die Beratungen für die Aufstellung des Haushalts und den zu erwartenden Steuerausfällen, verursacht durch Corona, waren oder sind teilweise von massiven Einsparungen und Streichungen geprägt.

Daneben dürfen die Steuerverschärfungen durch die Vorschrift des § 2b UStG nicht gänzlich vergessen werden. Hier sind die Aufgaben durch die Kämmerei im Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und der Finanzverwaltung zu bewältigen, und die neu ins Amt gewählten Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen so nebenbei für die Vorschrift des § 2b UStG zu begeistern.

Auch nach einer Übergangszeit von 5 Jahren, ergeben sich zahlreiche steuerliche Fragen, die bis zum heutigen Tag nicht geklärt sind.

zum Thema § 2b UStG:

Sicher ist, dass nichts sicher ist
Karl Valentin

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