KST Steuerberatungsgesellschaft mbH
Unsere Erfahrung ist unsere Stärke.
Wir haben als Tochtergesellschaft durch unsere Gründergesellschaft seit Jahrzehnten einschlägige Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Gemeinden und Zweckverbänden.
Bereits 1997 war unsere Gründergesellschaft mit dem Ziel des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Vermögensverwaltung (Verpachtung) für eine Gemeinde beim Bundesfinanzhof.
Dieses Urteil wird bis heute in der Fachpresse als mit entscheidend zitiert, nachdem der EuGH hier letztmalig seine bisherige Rechtsprechung verteidigt hat.
(EuGH-Urteil vom 06.02.1997 (C-247/95) BStBl. 1999 II S.426)
Durch unseren Erfahrungsschatz konnten wir bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich bei Gemeinden den Vorsteuerabzug geltend machen.
Wir kommen auch gerne vor Ort zur Beratung, da ein persönlicher Kontakt durch die Vielseitigkeit der Aufgabenbereiche und Themenkomplexe im kommunalen Sektor ein wichtiger Faktor ist.