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Umsatzsteuer bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, Städte und Gemeinden

Wollen Sie die Steuerlast Ihrer Gemeinde optimieren?

Sehr geehrte (r) Frau/Herr Bürgermeister (in),
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch eine Gesetzesänderung werden ab dem 01.01.2017 eine Vielzahl von kommunalen Tatbeständen umsatzsteuerpflichtig.

Dies hat nicht nur Nachteile. Es können sich auch beträchtliche Vorteile durch den Vorsteuerabzug ergeben. Eine Kurzübersicht ergibt sich aus dem beigefügten Merkblatt.

Wir sind eine neugegründete Tochtergesellschaft der

Hegele & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB, 86441 Zusmarshausen

mit dem Schwerpunkt kommunale Steuerberatung. Dabei können wir uns auf den Erfahrungsschatz unserer Gründergesellschaft stützen, welche seit 1967 auch im kommunalen Bereich sehr erfolgreich ist.

Näheres in Kürze auf unserer Homepage.

Wenn bei Ihnen ein Beratungsbedarf vorliegt, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Hegele & Achim Haider
KST Steuerberatungsgesellschaft mbH

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