KST Steuerberatungsgesellschaft mbH – Rundschreiben (Zusammenfassung)
KST Steuerberatungsgesellschaft mbH – Rundschreiben (Zusammenfassung)
Herausgeber:
KST Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kapellenstr. 29, 86441 Zusmarshausen
Tel.: 08291 / 18 917-10
www.kst-gmbh.de
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Newsletter erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Die Kanzlei übernimmt keine Haftung.
Stand: 08.05.2020
von Alfred Hegele, Steuerberater
Die 11. bundesweite Fachmesse fand vom 16.–17.10.2019 statt.
Besucher: 4.669 | Aussteller: 390
Unsere Steuerberatungsgesellschaft war erstmalig vertreten.
Erfahrungen am Messestand:
Themen wie § 2b UStG, Haushaltsscreening und Tax Compliance standen im Mittelpunkt.
Fachgespräche zu Steuerrecht, Baulandentwicklung, Infrastruktur und Finanzpolitik wurden in lockerer Umgebung geführt.
Kontakte mit Mandanten und anderen Ausstellern bereicherten die Gespräche.
Kooperationen und Partner:
Austausch mit AKDB und DATEV – Public Sector zu E-Rechnungen und EDV-Entwicklungen.
Kooperation mit Dr. Franz Diringer / inkom GmbH, Dozent beim KOMMUNALES BILDUNGSWERK e.V.
Gespräche mit Herrn Große Verspohl, Bayerischer Gemeindetag, insbesondere zum Umsatzsteuerrecht.
Fazit: Messestand für 2021 ist bereits gebucht.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Die Kommunalwahlen sind abgeschlossen, doch COVID-19 prägt weiterhin Bayern.
Einschränkungen im Alltag und Personalreduzierungen in Verwaltungen erforderten neue Arbeitsformen, u. a. Homeoffice.
Die Digitalisierung gewinnt in der Krise stark an Bedeutung.
Haushaltsplanung und Steuerausfälle durch Corona stellten Verwaltungen vor massive Herausforderungen.
Die Vorschrift des § 2b UStG bleibt weiterhin relevant, insbesondere für Kämmereien und neue Bürgermeister/-innen.
„Sicher ist, dass nichts sicher ist.“ – Karl Valentin
von Alfred Hegele, Steuerberater
Trotz 5-jähriger Übergangszeit bestehen weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheiten, vor allem bei interkommunaler Zusammenarbeit.
Hessen und Nordrhein-Westfalen haben Fristverlängerungen beim Bundesfinanzministerium angeregt.
Der Deutsche Städtetag sprach sich Mitte 2019 ebenfalls für eine Verlängerung aus.
Die Bundesregierung plant, die Übergangsfrist bis 31.12.2022 zu verlängern (Corona-Steuerhilfegesetz, BTDrucks. 19/17709).
Die EU-Kommission signalisiert, dass eine Verlängerung von 2 Jahren nicht beanstandet wird.
Stand 05.05.2020 liegt der Gesetzentwurf der Regierung vor:
„Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz).“
von Alfred Hegele, Steuerberater
Geplant war ein Tagesseminar im Mai zu den Themen § 2b UStG – Praxiserfahrungen und Tax Compliance.
Mitveranstalter: Dr. Franz Diringer, inkom GmbH
Aufgrund von COVID-19 wird das Seminar verschoben.
Informationen folgen auf: www.kst-gmbh.de
von Alfred Hegele, Steuerberater
Streitpunkt: § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG
Hintergrund: EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen unionsrechtskonformer Umsetzung von Art. 13 MwStSystRL.
BMF-Schreiben vom 14.11.2019:
„Sind die Voraussetzungen gegeben, besteht die Vermutung, dass keine größeren Wettbewerbsverzerrungen vorliegen. Dennoch ist eine gesonderte Prüfung nach § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG erforderlich.“
Praxisrelevanz:
Hauptanwendung: Interkommunale Zusammenarbeit (z. B. Bauhof, Datenverarbeitung)
Jahresumsatzgrenze von 17.500 € nach § 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG maßgeblich
Vorschrift in der Praxis oft obsolet, BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 29 UStG angekündigt
Korrespondenz:
Schreiben an Bayerisches Staatsministerium (23.08.2019) und Bayerisches Finanzministerium (22.10.2019)
Antworten durch Innenministerium (Joachim Herrmann) und Bayerisches Finanzministerium
Bundesfinanzministerium klärte mit Schreiben vom 22.02.2020 zahlreiche Fragen zur Umsatzbesteuerung interkommunaler Kooperationen
Fazit:
Verlängerung der Optionsfrist bis 31.12.2022 sinnvoll
Ressourcen und Möglichkeiten bis dahin sollten genutzt werden, um steuerliche Fragen zu klären
„Des is wia bei jeda Wissenschaft, am Schluss stellt sich dann heraus, dass alles ganz anders war.“ – Karl Valentin
Ihre Ansprechpartner:
Achim Haider – Dipl.Kaufmann (Univ.)
Alfred Hegele – Steuerberater
Weitere Informationen im vollständigen Newsletter unter Downloads:
Partner & Steuerberater